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Tel.: 038738/ 70 337 oder 01512 98 26 449

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Unsere Hausordnung

Lieber Gäste, wir heißen Sie in unserem Freizeitheim der Ev. Luth Kirchengemeinde Woosten-Kuppentin herzlich willkommen. In dieser Hausordnung finden Sie Wissenswertes über unser Haus und einige Infos, die dazu beitragen, Ihnen einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen.

1. Die Mahlzeiten werden zu folgenden Zeiten angeboten: 08:30 Frühstück, 12:00 Uhr Mittagessen, 18:00 Uhr Abendessen. Auf Wunsch werden zusätzlich Tee, Kaffee und Kuchen angeboten. Dieses bitte bei der Hausleitung vorbestellen. Dieser Service ist im regulären Tagessatz nicht enthalten.

2. Nach den Mahlzeiten bitten wir Sie, die Tische abzuräumen und das Geschirr auf die bereitgestellten Wagen zu stellen. Durch diese Mithilfe ermöglichen Sie uns den günstigen Tagessatz.

3. Von den festgelegten Mahlzeiten kann bei rechtzeitiger Absprache mit der Hausleitung abgewichen werden. Sprechen Sie Tagesausflüge, An- und Abreisezeiten rechtzeitig mit uns ab.

4. Bettwäsche kann gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Erforderlich sind: Laken sowie Bett- und Kopfkissenbezug. Die Benutzung von Schlafsäcken ist in den Betten untersagt. Handtücher können ebenfalls gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

5. Bitte halten Sie die Zimmer, Flure und die Aufenthaltsräume selbst in Ordnung.

6. Die Einrichtung ist schonend zu behandeln: Betten und Schränke nicht umstellen, Fenster beim Lüften nur kippen. Beschädigungen sind der Hausleitung umgehend zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher.

7. Getränke können Sie nach Absprache mit den Mitarbeitern im Haus erwerben.

8. Der Gruppenleiter ist für die Schließung der Außentüren während des Aufenthaltes verantwortlich.

9. In unseren Häusern gilt ein Rauchverbot.

10. Energie ist wertvoll! Achten Sie bitte darauf, dass beim Verlassen der Räume das Licht ausgeschaltet, die Fenster verschlossen und die Heizung abgesenkt wird. Das Benutzen von Wasserkochern und Kaffeemaschinen auf den Zimmern ist nicht zulässig. Im oberen Geschoß vom Haus 1 und im Gemeinschaftsraum vom Haus 2 steht Ihnen eine Teeküche zur Verfügung.

11. Wenn Sie Ausflüge planen, unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Vorbereitungen. Sprechen Sie uns darauf an.

12. Der Aufenthalt von Haustieren ist in den Häusern untersagt.

13. Offenes Feuer auf dem Grundstück ist mit Ausnahme der Feuerschale auf der Rückseite vom Haus 1 nicht gestattet.

14. Den Grill nutzen Sie bitte selbständig an dem dafür vorgesehenen Ort. Gegen eine Kostenübernahme grillen unsere Mitarbeiter für Sie.

15. In den Häusern tragen Sie bitte keine Straßenschuhe. Jeweils im Eingangsbereich finden Sie Möglichkeiten, ihre mitgebrachten Hausschuhe zu wechseln.

16. Die Freizeit/Sportanlagen können Sie gerne nutzen. Wir bitten um einen sorgsamen Umgang. Die Schachfiguren befinden sich im Stall. Fragen Sie bitte bei den Mitarbeitern nach.

17. Sollte Ihre Gruppe den Stall als Sanitäreinrichtung nutzen, achten Sie auf einen sorgsamen Umgang mit der Einrichtung und den Verbrauchsmaterialien.

18. Mülltrennung: Der Müll ist zu trennen nach: Papier, Glas (mitgebrachte Flaschen auch selbst entsorgen), Metall, Verpackungen aus Kunststoff (Grüner Punkt) und Restmüll. Fragen Sie nach den entsprechenden Behältern bitte unsere Mitarbeiter.

19. Internet: In den Häusern wird ein Gast-WLAN zur Verfügung gestellt. Sie können Internetseiten auf- und Mails abrufen. Breitbandige Inhalte sind gesperrt. Den Zugangsschlüssel finden Sie an den Anschlagbrettern der jeweiligen Häuser.

20. Parken Sie Ihre Autos möglichst nicht unter den Bäumen. Wir lassen die Bäume regelmäßig untersuchen, übernehmen aber keine Schäden, die durch herab brechende Äste entstehen.

21. Ruhezeiten im Haus organisieren Sie bitte selbständig. Des weiteren bitten wir Sie auf die gesetzlichen Zeiten zu achten.

22. Strandnutzung: Der Uferbereich am Groß Poseriner See gehört nicht zum Grundstück der Kirchengemeinde.

23. Nutzung der Außenanlagen: Diese können Sie frei nutzen.

24. Das Parken eines Wohnmobiles oder das Aufstellen von Zelten sprechen Sie bitte mit den Mitarbeitern ab. Dieser Service ist kostenpflichtig.

25. Nutzung der Fernseher: Sie können die Fernsehgeräte für den Empfang von Sendungen mit den hauseigenen Antennenanlagen nutzen. Das Abspielen von CDs, DVDs, Bluerays etc. unterliegt den Bestimmungen der GEMA. Hierfür ist der Gruppenleiter verantwortlich.

26. Ausleihen von Technik: Das Haus bietet einige technische Geräte, die Sie ausleihen können. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter dazu an.

27. Selbstversorger: Das Haus 2 bietet die Möglichkeit der Selbstversorgung. Dafür nutzen Sie die dortige Küche und das Inventar vom Haus 2. Es ist nicht erlaubt, Geschirr aus dem Haus 1 mitzunutzen. Nach Ihrem Aufenthalt hinterlassen sie das Haus 2 besenrein und haben auch das Geschirr abgewaschen und wieder eingeräumt und den Müll entsorgt.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Freizeitheim

Haus der Kirche Groß Poserin

Kirchstraße 4, 19399 Groß Poserin

Telefon: 038738/70337